Archiv vom Juli, 2011:
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Medium:Broschiert,Label:C.H.Beck,Herausgeber:C.H.Beck,ISBN:3406413811,Erscheinungsdatum:1996
Aktivierung von Kunststoffoberflächen – Plasmaanlagen Diener electronic GmbH + Co.KG
Als Oberflächenaktivierung bezeichnet man die Erhöhung der Reaktivität einer Oberfläche. Im Plasma bilden sich Radikalstellen, an denen Lack- oder Klebesysteme besser haften. Häufig werden bei Plasmaaktivierungen Metall-Oberflächenoxiden entfernt oder die Bildung von polaren Gruppen hervorgerufen. Eine Aktivierung ist häufig notwendige Voraussetzung für einen nachfolgenden Beschichtungsprozess, um eine ausreichende Benetzung bzw. Haftung der Beschichtung zu gewährleisten. Im Video wird als erstes eine unbehandelte Kunststoffoberfläche mit Wasser benetzt, dabei perlt das rot gefärbte Wasser ab. Hinterher wird die Oberfläche im Plasma aktiviert, wodurch die Oberflächenenergie erhöht wird. Zum Vergleich wurde ein Klebestreifen auf die Kunststoffoberfläche aufgebracht. An der beklebten Stelle kommt das Plasma nicht zur Wirkung, es findet also keine Oberflächenmodifizierung statt. Wenn nun das rot gefärbte Wasser über die teilweise behandelte Kunststoffplatte verteilt wird, kann man sehen, dass es nur an der unbehandelten Stelle abperlt.
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Schulung einer GerichtsvollzieherIn der BRD GmbH in Berlin
Die BRD wurde bei der Teil-Wiedervereinigung durch Streichung des Geltungsbereiches des GG faktisch aufgelöst. BRD-Behörden wurden bei der Teil-Wiedervereinigung nicht durch die Deutschen in freier Selbstvestimmung “ermächtigt” staatliche Aufgaben wahrzunehmen? Wer hat die Behörden, die keine staatlichen Ämter sind, ermächtigt so zu tun als ob sie staatliche Ämter wären? Wurden die Behörden von den Besatzungsmächten, die Deutschland offiziell verlassen haben, “ermächtigt”? Oder haben sich BRD-Behörden und Politiker wie damals Hitler und die NaZis selbst “ermächtigt”? Fakt ist: Es gibt keine staatlichen Ämter und Gerichte! Die gesamte Rechtsstaats-Show ist menschen- und völkerrechtswidriger Betrug! Bewusste irreführung und kriminelle Täuschung zur Abzocke und Ausbeutung der Deutschen! Sonst nichts!! Es gibt in der BRD-GmbH auch keine Staatshaftung (mehr). Alle BRD-Mitarbeiter handeln und haften als gewöhnliche PRIVATPERSONEN. Das bedeutet dass sie — zB im Urlaub — in jedem echten Rechtsstaat der Welt wie “Holocausttäter” und “Mauerschützen” vor echte staatliche Gerichte gestellt werden können wenn entsprechende Anzeigen wegen Menschenrechtsverletzungen… vorliegen. Eben das ist für manche Staaten aus politischen Gründen das gefundene Fressen… BRD-Richter unterschreiben ihre Urteile idR nicht. Die wissen genau warum. Urteile ohne Unterschrift sind Urteilsentwürfe oder “Scheinurteile” die von der Polizei gemäß geltendem Recht garnicht vollstreckt werden dürfen.. Wenn …
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Q&A: Haftung nach verlassen als Geschäftsführer einer GmbH?
Frage von Uwe S: Haftung nach verlassen als Geschäftsführer einer GmbH?
Ich habe kurzfristig vor eine GmbH zu verlassen. Dort bin ich bis heute Geschäftsführer. Kann man dann wegen persönlicher Haftung noch an mich noch ran? Ich habe kein gutes Verhältniss mehr zu den beiden anderen Gesellschaftern und habe deshalb Angst die könnten mir dann noch was anhängen.
Beste Antwort:
Answer by dwgaf
Das hängt zum Teil davon ab, ob du angestellter GeschF bist oder selbständiger.
Für Altlasten, die aus deinem Verantwortungsbereich stammen, bist du weiterhin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen haftbar. Hier sei insbesondere die Durchgriffshaftung von Finanzamt und Krankenkassen erwähnt.
Angest. GeschF: Du kannst mit der Kündigungszeit, die im arbeitsvertrag festgelegt ist, kündigen (meist 3 Monate zum Quartal).
Danach haftetst du weiter für Kredite, die du (mit-)unterschrieben oder für die du gebürgt hast. Die Bank wird dich keisesfalls aus der Haftung entlassen, solange kein Nachfolger mit entsprechender Bonität für dich eintritt. Andere Haftungsbeschränkungen bestehen nicht mehr.
Selbst. GeschF: Du musst die im Gesellschaftervertrag festgelegte Kündigungszeit einhalten. Du haftest für alle Maßnahmen, die du während deiner Tätigkeit veranlasst, bzw. zu verantworten hast und die in die Zukunftz andauern. Dies ist aus gutem Grund so, denn sonst würden womöglich alle gefeuerten GeschF ihrem “geliebten” Betrieb noch das eine oder andere Kuckuckuksei ins Nest legen.
Du solltest versuchen, einen Aufhebungsvertrag mit den verbliebenen Gesellschaftern zu machen. Wenn möglich mit der Prämisse, dich aus allen Bereichen aus der Verantwortung und Haftung frei zu sprechen. Aber wenn sie noch ganz bei Trost sind, werden sie das wohl nie unterschreiben …
Aber es ist wichtig, dass du schnellstmöglich aus dem Vertrag und damit aus einem großteil der Verantwortung kommst, denn wenn deine Kollegen dir nicht wohlgesonnen sind, können sie jede Menge Unsinn anstellen, für den du als GeschF gerade stehen musst.
Aus etwaigen Bankkrediten, die du für die GmbH als Kreditnehmer oder Bürge aufgenommen und unterschrieben hast, können dich deine Kollegen nicht aus der Haftung entlassen. Das kann nur die Bank, weil in diesen Fällen dein Vertragspartner die Bank ist. Das musst du mit den Bankern verhandeln.
Du solltest dich mit einem WP beraten, aber nicht mit dem, den ihr gerade habt! Er sollte etwas von Arbeitsrecht verstehen, falls du angestellt bist oder etwas von Vertragsrecht, wenn du selbständig bist.
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Medium:Taschenbuch,Label:Stingel Verlag GmbH,Herausgeber:Stingel Verlag GmbH,ISBN:394116600X,Seitenzahl:261,Erscheinungsdatum:2008-11-01,Edition:1.
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